AllgemeIne VertragspartnerbedIngungen
Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
Präambel
Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen Vertragspartner (im Folgenden: Teampartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger Teampartner der Homm Life GmbH, Heltorfer Str. 20 40472 Düsseldorf, Deutschland, vertreten durch deren Geschäftsführerin Frau Şeyda Yenigün, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: HOMM LIFE) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren und Leistungen (künftig Waren). Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Network Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern
- Unsere Teampartner beraten ihre Kunden und Interessenten ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
- Die Teampartner stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Teampartner von HOMM LIFE vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.
- Auf Teampartnerwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
- Teampartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre Teampartner rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.
- Während eines Kundenkontakts informiert der Teampartner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Waren und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
- Alle Informationen zu den Waren müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einem Teampartner ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Waren zu machen.
- Ein Teampartner darf keine Behauptungen über Waren, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von HOMM LIFE freigegeben worden sind.
- Teampartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von HOMM LIFE autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
- Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Teampartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
- Ein Teampartner darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Teampartnern machen. Weiterhin darf ein Teampartner keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
- Teampartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
- Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
Ethische Regeln für den Umgang mit Teampartnern
- Teampartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Teampartnern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.
- Neue Teampartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Irreführende, überzogene oder unwahre Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
- Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Waren und Leistungen von HOMM LIFE gemacht werden.
- Ferner ist es Teampartnern nicht gestattet, andere Teampartner zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von HOMM LIFE zu bewegen.
- Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
- Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Teampartner von HOMM LIFE stets fair und ehrlich.
- Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Waren oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von HOMM LIFE vertraut machen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertragspartnervertrages zwischen der Homm Life GmbH Heltorfer Str. 20 40472 Düsseldorf, Deutschland, vertreten durch deren Geschäftsführerin Frau Şeyda Yenigün, geschäftsansässig daselbst E-Mail-Kontakt: kontakt@hommbitkisel.com.tr (im Folgenden: HOMM LIFE) und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (künftig: Teampartner. Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.
(2) HOMM LIFE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) HOMM LIFE ist ein Unternehmen, das über ein Social Selling Vertriebskonzept hochwertige Reinigungs-, Parfüm-, Lebensmittel-, Nahrungsergänzungs-, Kosmetikprodukte und weitere Gesundheitsprodukte (künftig zusammengefasst als Waren) vertreibt. Der Teampartner soll für HOMM LIFE die Waren ab Endkunden/Verbraucher vermitteln, so dass das Erbringen der Vermittlung und des Wiederverkaufs der Waren die Grundlage des Geschäfts eines Teampartners bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Teampartner finanzielle Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Waren oder sonstigen Leistungen von HOMM LIFE abnimmt/erwirbt oder der Teampartner andere Teampartner wirbt. Erforderlich ist lediglich die Registrierung. Für seine Tätigkeit erhält der Teampartner eine entsprechende Vermittlungsprovision je erfolgreicher Warenvermittlung bzw. die Verkaufsmarge aus der Differenz von Ein- Wiederverkaufspreis.
(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Teampartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Teampartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des geworbenen Teampartners. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
(3) HOMM LIFE wird dem Teampartner mit der erfolgreichen Registrierung ein Online-Back-Office nebst Referal Link inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung stellen, das es dem Teampartner unter anderem ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen ebenso wie die Teampartner- und Downline-Entwicklungen zu haben.
(4) Sofern der Teampartner als Sponsor tätig ist, soll es in seinem eigenen Interesse für seinen bestmöglichen Erfolg, seine Downline regelmäßig schulen, fördern und betreuen, ohne dass die eine vertragliche Pflicht darstellt.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (soweit erforderlich, was in der Schweiz in der Regel nicht erforderlich ist), möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher, Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen ist nicht möglich. Pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Teampartner-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren. HOMM LIFE Angestellte, Ehepartner, Lebenspartner, Haushaltsmitglieder oder Verwandte eines HOMM LIFE Angestellten können sich nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung HOMM LIFE als Teampartner registrieren.
(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Teampartner-Antrag einreicht, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber HOMM LIFE jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.
(3) Bei Personengesellschaften sind – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber HOMM LIFE jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.
(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(5) Der Teampartner kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Teampartner bei HOMM LIFE online registrieren. Bei der Registrierung ist der Teampartner verpflichtet, den Teampartnerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an HOMM LIFE auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Teampartner durch entsprechendes aktives Häkchensetzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil. Nur jene Person kann Teampartner im Rahmen dieses Vertrages (Vertragspartei) werden, in deren Namen der Vertrag abgeschlossen wird, wobei die in der Benutzermaske deklarierten Angaben maßgeblich sind. Jede AHV-Nummer (gilt nur für die Schweiz) oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (für die Schweiz: Mehrwertsteuernummer) resp. Unternehmensidentifikation-Nummer (UID) kann nur für eine einzige Registrierung bei HOMM LIFE verwendet werden.
(6) HOMM LIFE behält sich das Recht vor, Teampartneranträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen. Nach der Anmeldung erhält der Teampartner eine HOMM LIFE- Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer wird verwendet, um Bestellungen aufzugeben, Organisationen zu strukturieren und Provisionen und Boni zu leisten/zu prüfen.
(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten Pflichten ist die HOMM LIFE ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Teampartnervertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die HOMM LIFE für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Status des Teampartners als Unternehmer
(1) Der Teampartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Teampartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von HOMM LIFE. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Teampartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von HOMM LIFE und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Der Teampartner hat seinen Betrieb – soweit erforderlich - im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich - auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz ebenso wie der Abschluss gegebenenfalls erforderlicher Versicherungen gehört.
(2) Der Teampartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. die Gewerbeanmeldung, nur für Österreich die Registrierung bei der Wirtschaftskammer, die Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Teampartner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für HOMM LIFE erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. HOMM LIFE behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Teampartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von HOMM LIFE werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Teampartner entrichtet.
Hinweis für Teampartner in der Schweiz:
Für Teampartner mit Sitz in der Schweiz ist zu beachten, dass nach maßgeblichen Schweizer Recht und nach Ansicht der jeweils zuständigen Ausgleichskasse die auf Erfolgsprovision basierende Vermittlungstätigkeit von Teampartnern, auch wenn sie vertraglich und steuerrechtlich selbständig als Unternehmer handeln, als unselbständige Tätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (LAVS) angesehen kann, mit der Folge dass im Einzelfall für den betroffenen Teampartner eine Beitragspflicht nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht bestehen kann. Ob ein Teampartner im Einzelfall als selbständig oder unselbständig eingestuft wird, hängt nicht nur von der vertraglichen Ausgestaltung der Tätigkeit sondern von unterschiedlichen weiteren Prüfkriterien wie etwa die Anmietung eigener Büros, die Beschäftigung eigener Mitarbeiter, die Tätigkeit als echter Wiederverkäufer oder die Erheblichkeit des unternehmerischen Risikos durch einen Teampartner ab, ist im Zweifel durch den Teampartner mit der zuständigen Ausgleichskasse zu klären und liegt weder im Zuständigkeits- noch Verantwortungsbereich von HOMM LIFE. Da HOMM LIFE ausschließlich mit selbständigen Unternehmern vertraglich zusammenarbeitet sind die Teampartner verpflichtet, ihren Geschäftsbetrieb dergestalt einzurichten und auszuüben, dass sie nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht selbständige Unternehmer und keine Arbeitnehmer im Sinne des LAVS sind oder haben im Zweifel eigenständig eine entsprechende Prüfung ihres Status zu veranlassen. Sollte ein Ausgleichskasse oder sonstige zuständige Behörde zu dem Ergebnis gelangen, dass im Einzelfall ein Teampartner als Arbeitnehmerin nach Maßgabe des LAVS einzustufen ist, so verpflichtet sich der betroffene Teampartner HOMM LIFE von den anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen wie etwa der beruflichen Vorsorgekosten oder sonstige relevante Kosten freizuhalten und diese Kosten gegenüber der Ausgleichskasse oder sonstigen zuständigen Behörde zu übernehmen und entsprechende Erklärung diesbezüglich abzugeben, außer dieser Kostenübernahme und Erklärungen steht zwingendes geltendes Recht entgegen.
§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei HOMM LIFE als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt HOMM LIFE Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Teampartnerantrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Widerrufsfolgen:
Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Teampartner bezogenen ungeöffneten und wiederverkaufbaren Waren und sonstigen kostenpflichtigen Leistungen gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an HOMM LIFE zurückgeben. Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Teampartners zu erfolgen. Nach Eingang der rückgesendeten Waren und Prüfung derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Widerkaufbarkeit wird der Kaufpreis zu 100 % zurückgezahlt.
Ein Teampartner kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei HOMM LIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Teampartners mindestens 3 Monate zurückliegt und der widerrufende Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für HOMM LIFE verrichtet hat.
§ 6 Nutzung des Back Offices und Referal Link
(1) Der Teampartner erwirbt mit der Registrierung ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices und Referal Link.
(2) Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices und Referal Link ist ein einfaches, auf das konkrete Back Office bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Teampartner steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back Offices ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
§ 7 Pflichten des Teampartners
(1) Der Teampartner ist als Wiederverkäufer verpflichtet, die Waren nur bei HOMM LIFE einzukaufen. Der Teampartner ist ferner verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat HOMM LIFE Änderungen seiner Vertragsdaten umgehend zu melden. Soweit der Teampartner Zahlungen an HOMM LIFE (z.B. im Zuge des Erwerbs von Waren) leistet, wird HOMM LIFE diese nur akzeptieren, wenn sie von dem Teampartner selbst für eigene Rechnung geleistet werden. Zahlungen für den Teampartner an HOMM LIFE durch Dritte oder das Verbot der Verwendung von Kreditkarten oder anderer Paymentkarten Dritter sind nicht unzulässig (Verbot von Fremdzahlungen). Der Teampartner ist ferner nicht berechtigt von Dritten Bargeld, Überweisungen oder sonstige Zahlungen zu erhalten, um für diese dafür Waren von HOMM LIFE zu erhalten.
(2) Dem Teampartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von HOMM LIFE, deren Teampartner, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam) ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
(3) Besondere Werberichtlinien
(a) An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf der Teampartner unwahre, irreführende oder überzogene Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei HOMM LIFE machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Teampartner im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist. Ferner muss es stets das Ziel des Teampartners sein, ein Endkundengeschäft auszubauen, so dass die Vermittlung/der Verkauf der Waren den Fokus auf Endkunden haben muss, worüber er auch seine Downline informieren muss.
(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Teampartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Waren erforderlich ist, damit ein Teampartner für HOMM LIFE tätig werden kann.
(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
(e) Teampartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von HOMM LIFE offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen
(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Teampartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(g) Ein Teampartner darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Waren von HOMM LIFE von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt erden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.
(h) Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Wirkung der Produkte, insbesondere deren therapeutischer Wirkung oder Heilwirkung erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von HOMM LIFE genehmigt. Außerdem dürfen die Teampartner nicht suggerieren, dass HOMM LIFE-Produkte zur Behandlung, Vorbeugung, Diagnose oder Heilung von Krankheiten genutzt werden können. HOMM LIFE verbietet ferner jegliche Aussage bezüglich medizinischer Wirkung von HOMM LIFE-Produkten. Der Teampartner darf z.B. nicht behaupten, dass die Waren von HOMM LIFE bei der Behandlung von Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs oder anderen Krankheiten helfen. Es dürfen keine wissenschaftlichen Publikationen, Literatur oder Zeugnisse verwendet oder veröffentlichet werden, die von Doktoren oder Wissenschaftlern in Bezug auf HOMM LIFE-Waren oder deren Zutaten verfasst wurden, außer sie finden sich in dem offiziellen Werbematerial von HOMM LIFE wieder.
(i) Es dürfen, keine Aussagen oder Hinweise getroffen werden, die die Waren von HOMM LIFE direkt oder indirekt leistungssteigernd oder-fördern beschreiben, außer sie finden sich in dem offiziellen Werbematerial von HOMM LIFE wieder.
(4) HOMM LIFE stellt seinen Teampartnern geprüfte Marketingmaterialien zur Verfügung. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (HOMM LIFE stellt den Teampartnern einen Referal Link zur Verfügung, auf dem der Verkauf der Waren erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellte Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung des dem Teampartner zur Verfügung gestellten Referal Link ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder per E-Mali an kontakt@hommbitkisel.com.tr Einverständnis von HOMM LIFE gestattet, die im freien Ermessen von HOMM LIFE liegt. Für die Erstellung einer eigenen Website ist es nach dem Einverständnis stets erforderlich, dass das HOMM LIFE Teampartner Logo verwendet wird, ein ordnungsgemäßen Impressum nebst ordnungsgemäßer Datenschutzerklärung und Bereitstellung der gesetzlichen Informationspflichten durch den Teampartner bereit gestellt werden und einen Verlinkung auf die HOMM LIFE Website vorgenommen wird, sowie deutlich wird, dass die eigene Website zur HOMM LIFE Website unterscheidbar ist; es dürfen keine urheberrechtlich geschützten Materialien von HOMM LIFE verwendet werden, außer dieselben wurden zur entsprechenden Verwendung im Backoffice bereitgestellt, sonst keine gesetzwidrigen oder diskriminierenden Inhalte bereit gestellt werden und es dürfen auf dieser Website keine anderen Leistungen beworben/vertrieben werden. Die Genehmigung der Website endet spätestens mit Vertragende gleich aus welchem Grund und kann im Übrigen jederzeit auf wichtigen Grund oder bei Vorliegen eines besonderen Interesses von HOMM LIFE widerrufen werden.
(4a) Für den Fall, dass der Teampartner die Waren von HOMM LIFE in anderen Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Twitter oder Instagram), Video- oder Gaming-Plattformen (YouTube, Twitch) z.B. Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf er stets nur die offiziellen HOMM LIFE Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren, darf keine gesetzwidrigen oder diskriminierenden Inhalte posten oder Spam-Handlungen (z.B. Blog-Spam oder Spamdexing) vornehmen und darf an keiner Stelle unwahre, irreführende oder überzogene Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei HOMM LIFE machen oder für eine Tätigkeit bei HOMM LIFE als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherige keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf.. Ein Verkauf der Waren darf nur über den Referal Link des Teampartners erfolgen. Der Teampartner ist verpflichtet, in seine Social-Media-Präsenz und/oder -kanal einen entsprechenden Link zu dem Referal Link zur Verfügung einzufügen. Ferner ist es wichtig, dass der Teampartner sich nicht mit Personen fortgesetzt kommuniziert, die einen negativen Beitrag gegen ihn, andere Teampartners oder HOMM LIFE verfassen. Bitte melden Sie negative Beiträge an kontakt@hommbitkisel.com.tr. Eine Antwort auf solche negativen Beiträge führt oft zu einer Diskussion mit jemandem, der einen Groll hegt, der sich nicht an die gleichen hohen ethischen, fairen und professionellen Standards hält wie die von HOMM LIFE und schadet daher dem Ruf und dem guten Ruf von HOMM LIFE.
(4b) Die Teampartner dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) verwenden, um die Waren und sonstigen Leistungen von HOMM LIFE zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, damit sich der Teampartner als „unabhängiger HOMM LIFE Teampartner“ vorstellen kann.
(4c) Die Teampartner dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von HOMM LIFE geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der Einkommensangaben und Heilsaussagen). Alle Bannerwerbung muss mit der Website der Teampartner verlinkt sein.
(4d) Sponsored Links oder Pay-per-Click-Anzeigen (PPC) sind zulässig.
(5) Die Waren von HOMM LIFE dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von dem Teampartner vorgestellt (nicht verkauft) werden und nur über den Referal Link oder den offiziellen Webshop von HOMM LIFE oder nach vorheriger schriftlicher Genehmigung über die eigene Website verkauft werden. Auf anderen Verkaufsplätzen insbesondere großen allgemeinem Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Discountern, allgemeinen Einzelhandelsläden oder Einkaufketten) oder Restaurants, auf Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle dürfen die Waren von HOMM LIFE nicht verkauft werden. In gesundheitsbezogenen Einzelhandelsläden wie z.B. Drogerien, Apotheken, Heilpraktiker Praxen, Friseurgeschäften, Beauty- oder Kosmetik Studios, Fitnessstudios, physiotherapeutischen Praxen oder vergleichbaren Praxen ist der Verkauf der Waren von HOMM LIFE zulässig, sofern dieser Einzelhandelsladen von dem Teampartner als sein Hauptgeschäft betrieben wird und die HOMM LIFE Waren nur nebenbei und über die Warenauslage hinaus ohne Werbung in dem Ladengeschäft beworben wird. Sofern ein Teampartner in einem Ladengeschäft HOMM LIFE Waren in größerem Umfang und mit offiziellen kommerziellen Werbemaßnahmen bewerben möchte ich, ist dies in dem Vereinigten Königreich (UK) nicht zulässig und in der DACH Region nur nachvorherige schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch HOMM LIFE (Anfragen sind an kontakt@hommbitkisel.com.tr zu adressieren) zulässig. Auch unabhängig von dem Vertrieb der Waren in Ladengeschäften ist für Fall des kommerziell beabsichtigen Wiederverkaufs (was stets angenommen wird, wenn der Teampartner mit einer Einzelbestellung bei HOMM LIFE für 5.000,00 € (bzw. 5.000,00 CHF für die Schweiz) oder mehr einkauft) oder eines beabsichtigen Wiederkaufs an gewerbliche Wiederverkäufer dies nur nachvorherige schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch HOMM LIFE (Anfragen sind an kontakt@hommbitkisel.com.tr zu adressieren) zulässig.
(6) Es ist dem Teampartner grundsätzlich untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, andere Waren von Drittunternehmen oder sonstige im Zusammenhang mit dem HOMM LIFE Geschäft stehende Leistungen an andere Teampartner von HOMM LIFE zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(7) Die Waren dürfen von dem Teampartner ferner ebenfalls nach schriftlicher Genehmigung HOMM LIFE von auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.
(8) Der Teampartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von HOMM LIFE handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als „unabhängiger HOMM LIFE Teampartner“ vorzustellen. Internet- Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängiger HOMM LIFE Teampartner“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen HOMM LIFE und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von HOMM LIFE beinhalten. Dem Teampartner ist es ferner untersagt, im Namen von HOMM LIFE für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Teampartner wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, HOMM LIFE gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso wenig hat der Teampartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem vermittelten Geschäft einzustehen.
(9) Der Teampartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Teampartner anderer Unternehmen einzusetzen.
(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von HOMM LIFE sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von dem Teampartner ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von HOMM LIFE weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
(11) Die Verwendung des Kennzeichens HOMM LIFE und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von HOMM LIFE sind über die Verwendung der durch HOMM LIFE bereit gestellten Marketingmaterialien nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains. E-Mail-Adressen, Chatgruppen und Social Media Profilen. HOMM LIFE kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen HOMM LIFE und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von HOMM LIFE verwenden, gelöscht werden und/oder an HOMM LIFE übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain werden von HOMM LIFE für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von HOMM LIFE enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Waren. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. GoolgeAdWords), Sponsored-Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel oder sonstige Schutzrechte von HOMM LIFE zu verwenden. Schließlich untersagt, ist auch die Umfüllung, Umetikettierung und/oder Umverpackung von Waren von HOMM LIFE.
(12) Ein Teampartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei HOMM LIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch HOMM LIFE für die alte Position des Teampartners mindestens 3 Monate zurückliegen und der kündigende Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für HOMM LIFE verrichtet hat.
(13) Dem Teampartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über HOMM LIFE, deren Waren, den HOMM LIFE Vergütungsplan oder sonstige HOMM LIFE Leistungen zu antworten. Der Teampartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an HOMM LIFE an kontakt@hommbitkisel.com.tr weiterzuleiten.
(14) Der Teampartner verpflichtet sich – soweit möglich - sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit für HOMM LIFE verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.
(15) Der Teampartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für HOMM LIFE bewerben und vertreiben oder neue Teampartner gewinnen, die offiziell von HOMM LIFE eröffnet wurden. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als HOMM LIFE Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
(16) Teampartner dürfen Arbeitnehmern von HOMM LIFE keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.
(17) HOMM LIFE ermöglicht dem Teampartner den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Teampartner, selbst oder aber seine Familienmitglieder, andere Teampartner dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen. Durch eine jeweilige Neubestellung von Waren, versichert der Teampartner, dass von der vorherigen Bestellung mindestens 70 % dieser Warenlieferung für geschäftliche Zwecke im Rahmen von Produktpräsentationen und/oder Anwendungen verbraucht wurden und höchstens 30 % an Vorratsware von der letzten Bestellung noch in seinem Lager vorrätig ist. Ferner darf der Teampartner selbst oder durch Dritte nicht mehr Waren erwerben, als er bei verständiger Würdigung innerhalb eines Monats verbrauchen kann.
(18) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von HOMM LIFE ist nicht gestattet.
(19) Der Teampartner ist verpflichtet, HOMM LIFE umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Teampartnerbedingungen und der HOMM LIFE Verhaltensrichtlinien sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.
(20) Kundenanfragen oder -beschwerden jeglicher Art über die Waren, den Service oder das Vergütungssystem von HOMM LIFE sind umgehend an HOMM LIFE an die E-Mail-Adresse kontakt@hommbitkisel.com.tr weiterzugeben.
§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung
(1) Dem Teampartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben, wenn diese keine Wettbewerber sind.
(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Teampartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des HOMM LIFE-Geschäfts an andere HOMM LIFE Teampartner zu vertreiben. Ferner darf der Teampartner keine Vertriebsunternehmen (dies gilt ausdrücklich auch für solche Unternehmen, die nicht Wettbewerber sind), Produkte oder Dienstleistungen bei einer HOMM LIFE-bezogenen Versammlung, einem solchen Seminar, Webinar oder Kongress oder unmittelbar nach oder im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung bewerben/anbieten, es sei denn, er hat hierfür eine schriftliche Genehmigung von HOMM LIFE, deren Erteilung im freien Ermessen von HOMM LIFE liegt.
(3) Soweit der Teampartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen auch Network Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Teampartner andere als HOMM LIFE Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.
(4) Außerdem ist es dem Teampartner ausdrücklich untersagt, HOMM LIFE Teampartner für den Vertrieb anderer Produkte/Leistungen anzuwerben oder abzuwerben oder eine solche Handlung zu versuchen oder andere Teampartners dazu anzuleiten oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit für HOMM LIFE einzustellen oder zu reduzieren.
(5) Dem Teampartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Teampartnervertrages gegen andere Teampartner- oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
§ 9 Geheimhaltung
Der Teampartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von HOMM LIFE und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von HOMM LIFE gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline- Aktivitäten und - Platzierungen ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Teampartner-, Kunden- und Vertragspartnerdaten ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von HOMM LIFE und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Teampartnervertrages fort.
§ 10 Teampartner-Schutz / Kein Gebietsschutz
(1) Jenem aktiven Teampartner, der einen neuen Teampartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von HOMM LIFE gewinnt, wird der neue Teampartner in seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungsplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Teampartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Teampartner bei HOMM LIFE für die Zuteilung gelten. Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Partners ist nicht möglich. Das in Satz 1 und 2 Geregelte gilt ebenso für die Gewinnung neuer Kunden (Kundenschutz).
(2) HOMM LIFE ist berechtigt, sämtliche Bestellung zu stornieren ebenso wie personenbezogenen Daten einschließlich der E-Mail-Adresse eines gesponserten Teampartners aus ihrem System zu löschen, wenn Bestellungen, Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neue geworbene Teampartner oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Teampartners berichtigt. Sofern HOMM LIFE durch die nicht zustellbaren Warensendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, die bereits Teampartner bei HOMM LIFE in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 3 Monate einen Teampartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Teampartnern, die tatsächlich das HOMM LIFE- Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Teampartner, Kunden oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren; neue Teampartner und/oder Kunden bei anderen Teampartnern zu platzieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen. "Stacking" ist ebenfalls verboten. Stacking liegt vor, wenn ein Teampartner neu einen registrierten Teampartner gezielt in der Downline platzieret, um einen schnellen Aufstieg und Rang im Vergütungsplan zu erreichen. Stacking beinhaltet: (a) die finanzielle Unterstützung neuer Teampartner zum Zweck der Maximierung der Vergütung gemäß dem Vergütungsplan von SUPERPTACH sowie die Platzierung eines neuen Teampartner in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Vergütungsplan zu manipulieren und so auf eine nicht beabsichtigte oder nicht zulässige Weise finanziellen Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Teampartner oder für Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen oder seine Kredit- oder sonstige Paymentkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.
(5) Dem Teampartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Teampartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch HOMM LIFE unter Setzung einer Frist von in der Regel 7 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Teampartner verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem HOMM LIFE bei einem Verstoß gegen die in § 3 Absatz (7), § 8, § 9, § 10 Absätze (3) und (4) oder § 18 Absätze (2) und (3) geregelten Pflichten oder ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 Absatz (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat HOMM LIFE das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt oder liegt ein besonders schwerer Fall im Sinne des vorangehenden Absatzes (2) vor, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von HOMM LIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig bzw. für die Schweiz eine Vertragsstrafe in Höhe Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 CHF fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Teampartner zu ersetzen verpflichtet ist.
(4) Der Teampartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die HOMM LIFE durch eine Pflichtverletzung des Teampartners entstehen, außer der Teampartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Der Teampartner stellt HOMM LIFE, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Teampartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung durch HOMM LIFE von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Teampartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die HOMM LIFE in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 12 Empfohlene Preise /Anpassung der Preise und Provisionen
(1) Es obliegt dem wiederverkaufenden Teampartner in seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse, die empfohlenen Wiederverkaufspreise einzuhalten, um eine Preisstabilität zu gewähren, die dem Teampartner dazu verhilft, einen stabilen Umsatz zu erzielen.
(2) HOMM LIFE behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstruktur vor, die von dem Teampartner zu zahlenden Preise oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. HOMM LIFE wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Teampartners ankündigen. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist HOMM LIFE berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Teampartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. HOMM LIFE ist verpflichtet, den Teampartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
§ 13 Werbemittel, Zuwendungen
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von HOMM LIFE können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung
(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und seine Tätigkeit erhält der Teampartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem HOMM LIFE Vergütungsplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Teampartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Teampartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HOMM LIFE wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von HOMM LIFE gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn
a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,
c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
d.) HOMM LIFE die Annahme des Vertrages ablehnt,
e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Teampartners oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.
(3a) Wenn ein Warenkauf oder eine Dienstleistung vom Endverbraucher oder von einem Teampartner an HOMM LIFE zurückgegeben wird und ein Rückerstattung erfolgt, werden die Boni und Provisionen, die der zurückgegebenen Ware oder der zurückgegebenen Dienstleistung zuzuordnen sind, bei dem Teampartner abgezogen, der Boni oder Provisionen für diese Käufe erhalten hat. Die Abzüge erfolgen bei der Provision für den Monat oder die Woche (je nachdem, was zutrifft), in dem/der der Verkauf abgewickelt wurde, und werden, falls erforderlich, in jeder folgenden Abrechnungsperiode fortgesetzt, bis der Bonus und/oder die Provision zurückgezahlt ist. Für den Fall der Beendigung des Teampartner-Vertrages, sofern die Beträge der Boni oder Provisionen, die den zurückgegebenen Produkten oder Dienstleistungen zuzuordnen sind, noch nicht vollständig von HOMM LIFE zurückerhalten wurden, kann der Rest des ausstehenden Saldos mit anderen Beträgen, die HOMM LIFE dem gekündigten Partner schuldet, verrechnet werden oder HOMM LIFE das offene Saldo sonst zurückfordern.
(4) HOMM LIFE behält sich das Recht vor, den Teampartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen und auch zu jedem späteren Zeitpunkt zum Nachweis seiner Identität, Adresse und seine Gewerbeanmeldung (z.B. Vorlage des Gewerbescheins) und für ausländische Bürger eine Kopie einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung aufzufordern. Der Gewerbe-,Identitäts- Aufenthalts- und Adressnachweis kann nach Wahl von HOMM LIFE in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des Personalausweises oder Reisepasses gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis (nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg erfolgen und hat unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte - eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss der Teampartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen seine Bankdaten bekanntgeben.
(5) Der Teampartner wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei HOMM LIFE geführt. Er wird unter Mitteilung seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer unverzüglich informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
(6) Provisionen des Teampartners werden monatlich gutgeschrieben und im Folgemonat in der Regel zwischen dem 20. und 27. des Folgemonats (liegt ein Auszahlungstag auf einem Feiertag so verschiebt sich die Auszahlung aus dem nächstfolgenden Werktag) ausgezahlt und können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch HOMM LIFE schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit HOMM LIFE stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine fremde Bankverbindung können nicht vorgenommen werden.
(7) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche des Teampartners abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen des Teampartners abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Teampartnerbestandes, des Kundenstockes ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch HOMM LIFE zu leisten sind. Auf § 16 Absatz (5) wird ausdrücklich verwiesen.
(8) HOMM LIFE ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist HOMM LIFE zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens HOMM LIFE gilt als vereinbart, dass dem Teampartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
(9) HOMM LIFE ist berechtigt, Forderungen, die HOMM LIFE gegen den Teampartner zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen.
(10) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Teampartners aus Teampartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(11) Der Teampartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände HOMM LIFE unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Teampartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung ebenso wie die Rechnungen über die Service Gebühr sind HOMM LIFE binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung als genehmigt.
(12) Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der HOMM LIFE Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten monatlich auf ausdrückliche Anforderung des Teampartners ausgekehrt. HOMM LIFE behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 50,00€ [bzw.50,00 CHF für die Schweiz)] zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei HOMM LIFE für den Teampartner geführten Verrechnungskonto fortgeführt und in dem Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Teampartner ausgezahlt.
§ 15 Sperrung des Teampartners
(1) Für den Fall, dass der Teampartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlung, die angeforderten Nachweise erbringt, steht HOMM LIFE die vorübergehende Sperrung des Teampartner im HOMM LIFE System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Teampartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer der Teampartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist HOMM LIFE zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch HOMM LIFE als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich HOMM LIFE das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. HOMM LIFE behält sich insbesondere vor, den Zugang des Teampartners zum Backoffice und sonstigem System von HOMM LIFE ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Teampartner gegen die in § 3 Absatz (7), § 8, § 9, § 10 Absätze (3) und (4) oder § 18 Absätze (2) und (3) ebenso wie § 14 Absatz (4) geregelten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von HOMM LIFE. Sofern es sich um eine schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlich Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.
§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
(1) Beide Parteien haben innerhalb bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende die Möglichkeit, seinen Teampartnervertag ordentlich zu kündigen.
(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Teampartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch HOMM LIFE liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten mit der ein Teampartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in § 3 Absatz (7), § 8, § 9, § 10 Absätze (3) und (4) oder § 18 Absätze (2) und (3) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist HOMM LIFE ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) HOMM LIFE hat ferner das Recht, den Vertrag des Teampartners außerordentlich zu kündigen, sofern der Teampartner nicht spätestens 2 Wochen nach entsprechender Aufforderung durch HOMM LIFE die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 Absatz (4) vorgenommen hat. HOMM LIFE wird jedoch 20 Tage vor Löschung des Accounts den Teampartner per E-Mail (an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse) oder in dessen Backoffice die bevorstehende Löschung ankündigen, so dass der Teampartner die Möglichkeit hat, innerhalb dieser Frist von 20 Tagen die erforderlichen Handlungen nachzuholen.
(4) Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 3 Monaten möglich.
(5) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Teampartner kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht dem Teampartner mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Teampartner nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter ist.
(6) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sofern Sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer des Teampartners enthalten.
(7) Falls ein Teampartner gleichzeitig andere von dem Teampartnervertrag unabhängige Leistungen von HOMM LIFE beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Teampartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Teampartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Teampartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von HOMM LIFE, so wird er als normaler Kunde geführt.
(8) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit wie z.B. den Vertrag über das Nutzungsrecht nach Maßgabe des § 6 (Servicegebühr) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren/Vergütung, außer der Teampartner hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
(9) Der Teampartnervertrag endet spätestens mit dem Tod des Teampartners.
§ 17 Datenschutzpflichten des Teampartners
Es ist dem Teampartner verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Keine Vererbung oder Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte /
Tod des Teampartners
(1) HOMM LIFE kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
(2) Sofern eine neue als Teampartner registrierte Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies bis zu einer Hergabe von 5 % der Gesellschaftsanteile möglich, sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Vertragspartnerschaft beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus der als Teampartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter in Höhe von mehr als 5 % auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freiem Ermessen von HOMM LIFE steht, zulässig. HOMM LIFE erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € [bzw. 25,00 CHF für die Schweiz]. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält HOMM LIFE sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Teampartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft vor.
(3) Der Teampartner ist zum Verkauf, Übertragung oder zur Vererbung [der Vertrag des Teampartners endet nach § 16 Absatz (9) mit dessen Tod], seiner Vertriebsstruktur oder der hieraus resultierenden Boni-/Vergütungsansprüche nicht berechtigt.
(4) Für den Fall, dass ein Teampartner seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründung künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag und nach schriftlicher Genehmigung durch HOMM LIFE möglich, wobei HOMM LIFE nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
§ 19 Trennung /Auflösung
Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft registrierter Teampartner seine Gesellschaft intern beendet und das HOMM LIFE Geschäft nicht mehr gemeinsam betreiben wollen, gilt dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Teampartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied/Gesellschafter die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies HOMM LIFE durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei HOMM LIFE behält sich HOMM LIFE das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Teampartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
§ 20 Einwilligung zur Verwendung von Testimonials, fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen
(1) Der Teampartner gewährt HOMM LIFE unentgeltlich das Recht, seine Testimonials, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Teampartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Teampartner durch Übermittlung des Teampartnerantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
(2) Es ist dem Teampartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von HOMM LIFE gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Ein Teampartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HOMM LIFE keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von HOMM LIFE Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
§ 21 Datenschutzbestimmungen
(1) Es ist dem Teampartner verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden und/oder Teampartnerdaten über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
(2) HOMM LIFE erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von HOMM LIFE.
§ 22 Höhere Gewalt, Haftung, Haftungsausschluss
(1) HOMM LIFE haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Epidemien oder Pandemien (wie z.B. die Covid-19-Pandemie), internationale Erschütterungen der Finanzmärkte (dies sind solche, die vergleichbar mit der weltweiten Finanzkrise in 2008 nach der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers sind) Kriegen, und/oder politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstigen Störungen.
(2) Im Übrigen haftet HOMM LIFE für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die HOMM LIFE, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der HOMM LIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die HOMM LIFE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der HOMM LIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Das Produkthaftungsgesetz gilt unbeschadet der vorgenannten Regelungen in § 22.
§ 23 Einbeziehung des Vergütungsplanes
(1) Der HOMM LIFE-Vergütungsplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Teampartnervertrages. Der Teampartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Antrages auf Abschluss der Vertragspartner-/Teampartnevertrages an HOMM LIFE versichert der Teampartner zugleich, dass er den als Anlage 1 beigefügten HOMM LIFE-Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und dieselben als Vertragsbestandteil akzeptiert.
(3) HOMM LIFE ist zu einer Änderung des HOMM LIFE-Vergütungsplans nach Maßgabe des § 26 Absatz (1) berechtigt.
§ 24 Verjährung
Alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren in 12 Monaten nach ihrer Fälligkeit, frühestens jedoch in 12 Monaten ab Kenntnis des Berechtigten der anspruchsbegründenden Umstände. Die Parteien erkennen an, dass die Vereinbarungen zur Abkürzung der Verjährungsfrist gewährleisten sollen, dass etwaige Unstimmigkeiten über gegenseitige Rechte und Pflichten aktuell und zeitnah geregelt werden. Die vorstehenden Regelungen zur Abkürzung der Verjährungsfrist gelten nicht in den Fällen der Haftung wegen Vorsatzes und der Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden sowie in anderen Fällen, in denen von Gesetzes wegen zwingend eine längere Verjährungsfrist zu beachten ist. Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.
§ 25 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Sitzes von HOMM LIFE unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teampartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern der Teampartner Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von HOMM LIFE.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) HOMM LIFE ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder des Vergütungsplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. HOMM LIFE wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen bzw. für Teampartner mit der Rechnungsadresse in dem Vereinigten Königsreich (UK) mit einer Frist von 60 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Teampartners ankündigen. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist HOMM LIFE berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Teampartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. HOMM LIFE ist verpflichtet, den Teampartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
(5) HOMM LIFE behält sich das Recht vor, sämtliche nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen erteilten Genehmigungen zu widerrufen, um sich ändernden Gesetzen, behördlichen Anforderungen oder der Rechtsprechung zu entsprechen, ohne dass dem Teampartner aus diesem Widerruf ein Kompensations- oder Ausgleichsanspruch entsteht.
ANHANG-1: VERGÜTUNGSPLAN
ANHANG 2: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN FÜR ENDKUNDEN
ANHANG 3: DATENSCHUTZHINWEISE
Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 26.08.2025